SC München v.1951 e.V.

Hier finden Sie Informationen rund um den Verein, sowie aktuelle Ergebnisse und Meldungen.

Mitgliedschaft / Beiträge

Mitgliegsbeiträge SC München

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge in €
Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld und für Zahler (bar oder Überweisung) zum 1.1. kalenderjährlich fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erfolgt die Abbuchung jeweils zum 15. Februar des Jahres. Wenn der 15.2. kein Bankarbeitstag ist erfolgt die Abbuchung am darauf folgenden Tag.

Jugend

Der jährliche Beitrag beträgt im Jugendbereich:

Kinderbis 18 Jahre120 €
Kinder (für das erste Geschwisterkind)bis 18 Jahre100 €
Kinder (für jedes weitere Geschwisterkind)bis 18 JahreBeitragsfrei
Kinder (bei Neuanmeldung ab Rückrunde)bis 18 Jahre60 €
Ermäßigt (Studenten, Azubi, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende)mit Nachweis*80 €

Der jährliche Beitrag (Zuzahlung Weihnachten) beträgt im Jugendbereich:

Kinder (je angemeldetes Kind)bis 18 Jahre20 €

Hier können Sie sich die Eintrittserklärung (Jugend) herunterladen: SCM-Eintrittserklärung Jugend

Hier können Sie sich den Passantrag (Jugend) herunterladen: Passantrag Jugend

Erwachsene

Der jährliche Beitrag beträgt im Erwachsenenbereich:

Erwachseneab 18 Jahre130 €
Erwachsene (bei Neuanmeldung ab Rückrunde)ab 18 Jahre65 €
Ermäßigt (Rentner)ab 60 Jahren frühestens
mit Nachweis*
65 €
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Azubi,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende)
mit Nachweis*80 €

Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr für den Passantrag = BFV-Gebühr, die nach Eintritt in den Verein fällig wird. Diese wird ebenfalls per SEPA – Lastschriftverfahren vom jeweiligen Konto eingezogen und beträgt im Erwachsenenbereich:

Erwachsene (spielberechtigte Person)ab 18 Jahre60 €

Hier können Sie sich die Eintrittserklärung (Erwachsene) herunterladen: SCM-Eintrittserklärung Erwachsene

Hier können Sie sich den Passantrag (Erwachsene) herunterladen: Passantrag Erwachsene

* nur mit Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Dieser ist spätestens am 15.12. jährlich beim Kassier vorzuzeigen, sonst wird keine Ermäßigung für das neue Jahr gewährt!